Individualisierung des Lernprozesses kommt allen Schülerinnen und Schülern zugute
(19.01.2012) — Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
"Wenn wir ein inklusives Schulsystem anstreben, dürfen wir nicht nur die Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Blick nehmen, sondern müssen über gute Schulen für alle reden", sagt Eberl. Einen ersten Schritt in Richtung Inklusion, sieht er in der Individualisierung der Lernprozesse: "Die Arbeit verschiedener staatlicher und freier Schulen zeigt, wo Konzepte für die individuelle Förderung in heterogenen Gruppen entwickelt worden sind, ist der Schritt zur Inklusion nicht mehr weit."
Zu den Bedingungen für gelingende inklusive Arbeit zählen deshalb neben angemessenen personellen, materiellen und sinnvollen schulgesetzlichen Rahmenbedingungen nach Einschätzung der Schulstiftung auch reformpädagogische Ansätze in der Unterrichtsarbeit. Von fundamentaler Bedeutung ist zudem die Bereitschaft aller Beteiligten, sich für inklusives Lernen einzusetzen. Eine Verordnung "von oben" wird dem Prozess dagegen nicht förderlich sein.
Es gilt, sinnvolle Rahmenbedingungen und damit neue Möglichkeiten für die individuelle Förderung jedes Kindes zu schaffen. "Schon die Lehrerausbildung muss künftig vorsehen, dass Studierende aller Lehrämter mit Kompetenzen ausgestattet werden, die es ihnen ermöglichen, für alle Kinder fördernde Pädagogen zu sein", so Eberl.
Um das Thüringer Schulsystem in diese Richtung weiter zu entwickeln, begrüßt die Stiftung die Einrichtung des Inklusionsbeirates durch das Kultusministerium und empfiehlt zusätzlich eine wissenschaftliche Beratung und Evaluation, damit auch in der Übergangsphase jedem Kind die beste Förderung zuteilwerden kann. Schließlich schlägt die Stiftung eine länderübergreifende "Inklusionsinitiative Mittel- deutschland" vor.
Die Evangelische Schulstiftung fördert und praktiziert inklusives Arbeiten in einigen ihrer 20 Schulen bereits seit mehreren Jahren erfolgreich. Derzeit lernen in ihrer Trägerschaft rund 3800 Schülerinnen und Schüler an elf Grundschulen, drei Regelschulen und sechs Gymnasien.
Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (ThürSchfTG)
vom 20. Dezember 2010
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