Protest gegen Kürzungen bei freien Schulen: "Es liegt am Bildungsminister, ob Schulgeld angehoben werden muss"
(11.08.2010) — Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
"Bildungsgerechtigkeit zeigt sich auch daran, dass Kinder an freien Schulen die gleichen Bedingungen haben wie an staatlichen Schulen", sagt Kirchenrat Marco Eberl, Vorstandsvorsitzender der Evangelischen Schulstiftung in Mitteldeutschland. "Wird den freien Schulen der finanzielle Boden entzogen, riskiert Thüringen ein Zwei-Klassen-Bildungssystem."
Völlig inakzeptabel sind für Eberl die von Matschie angekündigten Sparpläne für die freien Regelschulen. "Wird hier gekürzt, trifft das die Schwächsten im Schulsystem. Ohnehin besuchen in Thüringen nur 2,9 Prozent aller Regelschüler eine freie Schule."
Die Evangelische Schulstiftung als Trägerin von 17 Schulen mit 2900 Schülerinnen und Schülern will Kürzungen zu Lasten der Schulqualität vermeiden. "Es liegt nun in der Hand von Bildungsminister Matschie, ob das Schulgeld an freien Schulen angehoben werden muss", so Eberl. Der Vorstandsvorsitzende fordert in jedem Falle eine Fortschreibung der bisherigen Regelungen mindestens bis zum Ende des Schuljahres.
Hintergrund:
Die Privatschulfreiheit ist ein von der Verfassung geschütztes Grundrecht. Die Bundesländer sind zur Finanzierung der freien Schulen ebenso verpflichtet wie zur Finanzierung der staatlichen Schulen. Die Schulen in freier Trägerschaft sind deshalb in hohem Maße von der staatlichen Finanzhilfe abhängig. Da die staatliche Finanzhilfe nicht kostendeckend ist, müssen alle freien Schulen von den Eltern Schulgelder erheben.
Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (ThürSchfTG)
vom 20. Dezember 2010
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