Zustiftungen
Die Zukunft liegt in den Händen unserer Kinder. Erziehung und Bildung sind kostenintensiv - dafür zukunftsfähig. Wenn auch Sie die kommenden Generationen finanziell unterstützen wollen, dann bitten wir Sie um Zustiftung.
Die Stiftung ist verpflichtet, das Stiftungsvermögen zu erhalten. Zustiftungen vermehren das Stiftungsvermögen. Ihre Zustiftung wird nicht angetastet. Gearbeitet wird mit den Zinserträgen.
Wenn Sie die Evangelische Schulstiftung durch eine Zustiftung unterstützen wollen, können Sie innerhalb eines Zehnjahreszeitraumes ein von Ihnen zur Verfügung gestelltes Kapital von bis zu 1 Million Euro bei der Steuererklärung berücksichtigen lassen. Dies gilt zusätzlich zu den vorgesehenen Höchstgrenzen des Spendenabzugs von 20 Prozent Ihres Einkommens bzw. 0,4 Prozent der Umsätze, Löhne und Gehälter Ihres Unternehmens.
Mit einer Summe von mindestens 50.000 Euro können Sie auch eine eigene Unterstiftung zur Evangelischen Schulstiftung mit Ihrem oder einem von Ihnen gewählten Namen gründen. Wenn Sie diesen Weg der Unterstützung wählen wollen, können Sie ein von Ihnen zur Verfügung gestelltes Kapital von bis zu 307.000 Euro - gegebenenfalls verteilt auf einen Zeitraum von zehn Jahren - bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigen lassen.
Gern kommen wir mit Ihnen ins Gespräch. Bitte rufen Sie uns an, schreiben Sie uns. Wir freuen uns auf Sie.
Spenden
Die Evangelische Schulstiftung wertschätzt jede Spende. Oft sind es viele kleine Vorhaben, die am Ende Freude bei unseren Schülerinnen und Schülern hervorrufen. So reichen die kleineren Projekte von Spielgeräten über eine Weihnachtskrippe bis hin zu Musikinstrumenten. Zu einem immer währenden, großen Projekt zählt der Sozialfond der Evangelischen Schulstiftung, der allen Kindern Zugang zu unseren Schulen gewährt. Treten Sie an uns heran und wir berichten Ihnen von konkreten Vorhaben, die finanzieller Unterstützung bedürfen.
Sie können Spenden in Höhe von bis zu 20 Prozent Ihres Einkommens bzw. 0,4 Prozent der gesamten Umsätze und aller im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter Ihres Unternehmens steuerlich geltend machen. Beträge, die diese Grenzen überschreiten, können zeitlich unbegrenzt auf Folgejahre übertragen werden; der Abzug ist allerdings immer nur im Rahmen der Höchstgrenzen möglich.
Wenn Sie Rückfragen zum Thema Spenden haben, wenden Sie sich bitte an:
Walter Jungbauer, Fundraising-Beauftragter der EKM, (03691) 678-485, fundraising@ekmd.de
Das Steuerrecht ist ständigen Änderungen unterworfen. Trotz sorgfältiger Zusammenstellung dieser Informationen können wir keine Haftung übernehmen. Wenn Sie konkrete Fragen zu ihrer persönlichen Steuersituation haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Spenden
Rückfragen
Wenn Sie Rückfragen zum Thema Spenden haben, wenden Sie sich bitte an:
Walter Jungbauer, Fundraising-Beauftragter der EKM, (03691) 678-485, fundraising@ekmd.de
Das Steuerrecht ist ständigen Änderungen unterworfen. Trotz sorgfältiger Zusammenstellung dieser Informationen können wir keine Haftung übernehmen. Wenn Sie konkrete Fragen zu ihrer persönlichen Steuersituation haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.



