Ein starkes Zeichen für den Kinderschutz

Am 26. September lud die Evangelische Schulstiftung die für den Kinderschutz engagierten Mitarbeitenden aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nach Erfurt ein, um die Fertigstellung der einrichtungsbezogenen Konzepte zum Schutz vor sexualisierter Gewalt zu würdigen und die schulübergreifende Vernetzung der Verantwortlichen zu stärken.

Bereits im Februar 2022 hatte der Stiftungsvorstand beschlossen, die Erstellung und Umsetzung der Kinderschutzkonzepte zu priorisieren und bis Ende 2024 fertigzustellen. „Während staatliche Vorgaben in Thüringen erst ab 2027 verpflichtend sind, haben wir uns bewusst für ein beschleunigtes Vorgehen entschieden“, erklärt Dr. Christiane Schenk, Leiterin der Abteilung Pädagogik und Schulentwicklung. „An allen Stiftungsschulen wurden konkrete Schutzkonzepte entwickelt und eingeführt. Zudem sensibilisieren und schulen wir als Trägerin die Leitungen und Mitarbeitenden und haben strukturelle Unterstützungssysteme für Rückhalt und klare Orientierung im Ernstfall etabliert." 

Im Rahmen des Vernetzungstreffens setzte die renommierte Erziehungswissenschaftlerin Professor Dr. Annedore Prengel mit ihrem Impulsvortrag zur „Qualität pädagogischer Beziehungen auf Grundlage der Reckahner Reflexionen“ einen weiteren Schwerpunkt in der Arbeit an den Kinderschutzkonzepten. Hierbei konnten die Teilnehmenden in einem Workshop selbst die Perspektive von Kindern und Jugendlichen einnehmen. Elisabeth Lauterbach, erneut berufene Kinderschutzbeauftragte der Stiftung, betonte hierbei: „Je besser Pädagoginnen und Pädagogen nachempfinden können, was Kinder und Jugendliche subjektiv empfinden, umso angemessener können sie förderliche Handlungsstrategien entwickeln.“

Neben den einrichtungsbezogenen Schutzkonzepten hat sich die Stiftung zum Ziel gesetzt, bis 2027 ein Kinderrechts-basiertes Schutzkonzept auf Trägerebene zu entwickeln. Der Erarbeitungsprozess wird vom Kinderrechtsexperten Prof. Dr. Jörg Maywald begleitet. Dieses Konzept wird auf Trägerebene verbindliche Prozesse schaffen, die die Schulen vor Ort in der Wahrung von Kinderrechten unterstützen. Dazu arbeiten  Schulleitungen, die Abteilungen Personal, Recht und Schulentwicklung sowie die Kinderschutzbeauftragten systematisch zusammen.

„Mit der flächendeckenden Einführung von Kinderschutzkonzepten an unseren Schulen, der Wiederberufung unserer Kinderschutzbeauftragten, der Qualifizierung von Kinderschutzfachkräften und der Entwicklung eines Kinderrechtsbasierten Gewaltschutzkonzepts auf Trägerebene setzt die Schulstiftung ein starkes Zeichen für den Respekt, die Förderung und den Schutz von Kindern und Jugendlichen“, so Schenk. „Wir verstehen den Schutz von Kindern sowie die Wahrung ihrer Rechte als Ausdruck unserer christlichen Grundüberzeugung und Verantwortung. Gerade dort, wo wir Kindern und Jugendlichen in ihrer Verletzlichkeit begegnen, schaffen wir Strukturen, die schützen, Klarheit schaffen und Vertrauen stärken.“