Finanzierung freier Schulen in Sachsen-Anhalt weiter im Fokus

Auf Einladung der Landesarbeitsgemeinschaft der christlich orientierten Schulen und des VDP (Verband deutscher Privatschulträger Sachsen-Anhalt) fand am 26. Februar im Landtag in Magdeburg eine Gesprächsrunde mit Vertretern der regierungstragenden Fraktionen und des Bildungsministeriums statt. 

„In den Präsentationen und der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass die Bildungspolitiker zu ihren Beschlüssen hinsichtlich der Finanzierung freier Schulen stehen, diese Beschlüsse jedoch durch eine Gesetzesänderung im Rahmen der Verabschiedung des Landeshaushaltes durch die Hintertür wieder ausgehebelt werden“, so Dr. Katrin Vogel, Geschäftsführerin der Evangelischen Schulstiftung. Der VDP hatte zuvor eindrücklich dargestellt, dass die aktuelle Finanzhilfe nicht nur nicht ausreichend, sondern sogar gesetzes- und verfassungswidrig ist und die geplante Änderung des Schulgesetzes sogar zu einer Absenkung der Parameter führt, nach denen die Finanzhilfe berechnet wird. Es wird  zwar die vom Verfassungsgericht Magdeburg geforderte Änderung der Berechnungsformel (es geht um die Entwicklungsstufen bei Gehältern der Lehrkräfte) umgesetzt, aber durch Reduzierung anderer Parameter die entstehende Erhöhung wieder gekürzt.
Das vom Land in Auftrag gegebene Gutachten zur Berechnung der staatlichen Schülerkosten kam zu dem Schluss, dass beispielsweise Grundschulen in Sachsen-Anhalt nur rund 50 Prozent der Summe als Finanzhilfe erhalten, die das Land für die Schülerinnen und Schüler an staatlichen Schulen aufwendet.

Die anwesenden Elternsprecher verschiedener freier Schulen in Sachsen-Anhalt formulierten ihre Forderungen nach einer gesetzes- und verfassungskonformen Finanzierung sehr konkret. Die Nichterfüllung des verfassungsrechtlich verankerten Anspruches ließe sich auch nicht mit hohen Ausgaben im Landeshaushalt an anderer Stelle begründen. Der in der Diskussion gefallene Satz „Erst die Pflicht und dann die Kür“ fasst das Thema gut zusammen.