Gesetzesnovelle: Gute Ideen, Ausführung mangelhaft

Der Vorstandsvorsitzende Marco Eberl begrüßt den sichtbaren Willen der Landesregierung, die inklusive Bildung in den Schulen voranzubringen und die Ganztagsbeschulung weiter auszubauen.

"Wenn man aber genau auf den Gesetzentwurf schaut, erkennt man die mangelhafte Umsetzung: Das Land greift nicht auf die Erfahrungen der freien Schulträger zurück, sondern schränkt weiter den pädagogischen Handlungsraum ein – das ist in meinen Augen kein gutes Signal gegenüber den Eltern und ihren Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und zudem auch ein Misstrauensvotum gegenüber unseren Fachkräften“, so Eberl. Er bedaure außerdem, dass das wichtige gesamtgesellschaftliche Thema ‚Digitalisierung von Schule und Unterricht‘ nicht ausreichend beleuchtet wird.

Mit Artikel 1, Ziffer 11 – § 8a Abs. 2 legt der Gesetzentwurf fest, dass sonderpädagogische Erstgutachten künftig nur noch durch staatliche Fachkräfte erstellt werden dürfen. Dies greift in die Berufsfreiheit unserer Mitarbeitenden ein, spricht ihnen die Kompetenz ab und geht am Ende zu Lasten unserer Schülerinnen und Schüler, da die Gutachten „Momentaufnahmen“ sein werden und nicht auf kontinuierlichen Erkenntnissen beruhen.

Fraglich ist im vorliegenden Gesetzentwurf, warum der Förderschwerpunkt „Lernen“ erst nach der Schuleingangsphase, also ab Klasse 3 diagnostisch festgestellt werden soll. Neben dem Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention ist es aus pädagogischer Sicht unverständlich, warum eine individuelle Förderung erst nach zwei Jahren greifen soll.

Das Thema Digitalisierung ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, der wir uns alle stellen müssen. Es ist nicht nur eine Frage für Schülerinnen und Schüler, denen der Besuch des regulären Unterrichts nicht möglich ist. Es gilt die technischen Ressourcen bereitzustellen, Medienstrategien zu entwickeln und mit Hilfe der modernen technischen Möglichkeiten die Unterrichtsqualität zu verbessern.

Die aktuelle Stellungnahme der Evangelischen Schulstiftung in Mitteldeutschland zum „Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens“ können Sie hier vollständig abrufen.