Freie Schulen: Aufnahme ukrainischer Schüler unterstützt

Die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger in Thüringen (LAG) begrüßt die Beschlussfassung des Thüringer Landtags, auch für Schulen in freier Trägerschaft zusätzliche Finanzhilfen zur Aufnahme ukrainischer Schülerinnen und Schüler bereitzustellen.

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben mussten freie Schulträger bisher die Mehrkosten für Schülerinnen und Schüler, die nach dem 1. März des laufenden Jahres an den Schulen aufgenommen wurden, für das laufende Jahr vollständig selbst tragen. 

„Nun macht der Thüringer Landtag den Weg frei, das auf Spenden und Ehrenamtlichkeit fußende Engagement der evangelischen Schulen verlässlich fortführen zu können. Das ist ein schönes Beispiel für das förderliche Ineinandergreifen von zivilgesellschaftlichem Engagement und staatlichem Handeln“, so der Vorstandsvorsitzende Marco Eberl. 

Die am 5. Mai 2022 im Landtag beschlossene Anpassung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft schafft nach Ansicht der LAG hier eine für alle Beteiligten planbare Grundlage und versetzt die freien Schulträger damit in die Lage, ihr bisher auf Spenden und Eigenmittel basierendes Engagement bei der Aufnahme geflüchteter Schülerinnen und Schüler nun verlässlich fortführen zu können.

„Die evangelischen Schulen in Thüringen und Sachsen-Anhalt haben sofort nach Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine in vielfältiger Weise beherzt angepackt und geholfen. Solidaritäts- und Spendenaktionen, Friedensgebete und die Aufnahme von geflüchteten Kindern und Jugendlichen wurden zum Ausdruck gelebter Nächstenliebe", dankt der Stiftungsvorstand Marco Eberl den Schulgemeinschaften auf das Herzlichste.