Für eine Gleichbehandlung aller Schüler

Die EKM-Schulstiftung begrüßt die heutige Demo der Eltern vor dem Landtag in Magdeburg. Eltern, deren Schüler in Schulen in freier Trägerschaft beschult werden, gehen für eine finanzielle Gleichbehandlung von Schülern staatlicher und freier Schulen auf die Straße. Das Motto lautet „Wir lassen uns nicht zum Narren halten“.

„Freie Schulen erfüllen genauso den Bildungsauftrag wie staatliche Schulen. Die Finanzierung ist eine in der Landesverfassung verankerte Pflichtaufgabe und gehört nicht in die Kategorie „nice-to-have“, fordert Dr. Katrin Vogel, Geschäftsführerin der Evangelischen Schulstiftung in Mitteldeutschland eine gesetzes- und verfassungskonforme Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft.

Dass neben den Eltern auch die Träger von freien Schulen aktiv werden, zeigt die zunehmende Anzahl von Klagen, die freie Schulträger einreichen. Auch die Evangelische Schulstiftung der Landeskirche hat nunmehr gegen die vorliegenden Finanzhilfebescheide von 2017/2018 Klage eingereicht.

Die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt Artikel 28 Absatz 2 besagt: „Soweit die Schulen Ersatz für öffentliche Schulen sind, haben sie Anspruch auf die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen öffentlichen Zuschüsse.“ Diese Zuschüsse sind aufgrund der Veränderung der Parameter der Finanzhilfeberechnung bei den Personal- und Sachkostensätzen nicht mehr auskömmlich. Besonders abweichend im Vergleich zur Finanzierung an staatlichen Schulen sind die Finanzhilfezuschüsse für Grundschulen in Sachsen-Anhalt. Diese erhalten nur rund 50 Prozent der Summe, die das Land für ein Kind an staatlichen Schulen aufwendet.